Durch die Individualisierung des Straßen- und Bahn-Verkehrs werden immer neue Schnell- und Fernanbindungen gebaut. Treffen unterschiedliche Verkehrswege aufeinander, haben sich unterschiedliche Baulastträger über die Kostenteilung beim Bau neuer Trassen oder Kreuzungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten über die Kostenlast auszutauschen. Das maßgebliche Gesetz dazu ist die „Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung – kurz: ABBV).
Diese wird insbesondere anwendbar, wenn Mehrkosten beim Unterhalt oder Änderungen am Bau entstehen. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz, das Bundesfernstraßengesetz und das Bundeswasserstraßengesetz sehen dazu bestimmte Erstattungen und Ablösungen vor. Hintergrund ist, dass die Verwaltung im Wege der Ökonomie entlastet werden soll, eben dieses Ablösemodell ist Gegenstand dieser Veranstaltung.
Der Teilnehmer erlernt die unterschiedlichen Finessen der Ablöseberechnung im Bundesfernstraßengesetz, Bundeswasserstraßengesetz und insbesondere im Eisenbahnkreuzungsgesetz kennen.

Bis zum 12. Juli 2010 galt für das Aufstellen von Ablösungsberechnungen die „Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Brücken, Straßen, Wege und andere Ingenieurbauwerke“. Nun gilt seit 13. Juli 2010 für das Aufstellen von Ablösungsberechnungen die „Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)“. Das Ergebnis der Berechnung geht in die zwischen den Baulastträgern zu schließende Kreuzungsvereinbarung ein und reguliert deren Zahllasten. In den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen ist geregelt, ob und inwieweit diese Nachteile bzw. Vorteile ausgeglichen werden. Der Kreuzungsbeteiligte, der durch seine Änderungen oder seinen Neubau Mehrkosten der Erhaltung beim anderen Kreuzungsbeteiligten verursacht, erstattet diese dem Erhaltungspflichtigen. Umgekehrt erstattet der erhaltungspflichtige Kreuzungsbeteiligte dem anderen die Vorteile, die er aus der Änderung der Anlage zieht (Vorteilsausgleich).

Ablöseberechnungen sind umfassend und hinreichend dezidiert durchzuführen, dies erfordert bei vielen Verwaltungen entsprechenden Sachverstand in dieser komplexen Thematik.
Die Teilnehmer enthalten dazu die Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV)) sowie die Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlinien - RL ABBV).