Der Gesetzgeber sieht in der Verwaltungsgerichtsordnung in § 68 den Widerspruch gegenüber belastenden Verwaltungsakten vor. Wer zuständige Widerspruchsbehörde ist, hat damit Rechte, aber auch Pflichten vom Gesetzgeber bekommen, welche zu erfüllen sind. Der Bürger darf auf die Rechtsstaatlichkeit vertrauen, was mit dem Ausgangsbescheid beginnt und über das Widerspruchsverfahren fortgesetzt wird.

Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern stellen sich immer Fragen wie diese:

  • Darf im Ergebnis eines Widerspruchsverfahrens der Bürger schlechter gestellt werden?
  • Darf eine negative Entscheidung ergehen?
  • Welche Form- und Verfahrenserfordernisse sind dabei zu beachten?

Den Verwaltungen sind zahlreiche Handlungsspielräume auch im Widerspruchsverfahren eingeräumt, mit denen Bescheide abgeändert und korrigiert werden können. Auch Nachforderungen sind mitunter möglich. Dies und viele andere Möglichkeiten, die das Verwaltungsrecht hergibt, vermitteln wir Ihnen für eine rechtsstaatliche Handhabung.

Weitere Seminarschwerpunkte sind:

  • Das Widerspruchsverfahren als ordentlicher Rechtsbehelf – Form- und Verfahrenserfordernisse
  • Das Widerspruchsverfahren und die außerordentlichen Rechtsbehelfe, Rücknahme, Widerruf
  • Das Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens
  • Fehler und Mängel eines Verwaltungsaktes – Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit und Nichtigkeit und deren Folgen
  • Die Umdeutung von Verwaltungsakten
  • Die Mitwirkungspflichten und Rechte des Bürgers im Widerspruchsverfahren
  • Der Handlungsrahmen und die Handlungsgrenzen sowie Fristen der Verwaltung im Widerspruchsverfahren

Hinweis für Jobcenter: Beachten Sie auch unser spezielles Seminar „Widerspruchsverfahren im Jobcenter“ (zu finden unter „Sozialrecht und Seminare für Jobcenter“)