Das Insolvenzrecht in der Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit den Rechten des Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Grundsätzlich dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und mithin der Erlös unter den Schuldnern verteilt wird. Während die Einzelzwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO) der Befriedigung eines konkreten Gläubigers dient, bezweckt das Insolvenzverfahren eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger und mithin eine Gesamtbereinigung sämtlicher Schulden.

Das Insolvenzverfahren des Verbrauchers, wie auch eines Unternehmens, stellt eine besondere Herausforderung für den kommunalen Gläubiger dar. Oft besteht Unsicherheit, wie man sich optimal verhält, um mögliche finanzielle Einbußen der Gemeinde zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Seminarschwerpunkte sind ferner:

  • Rechtsquellen des Insolvenzrechts
  • Das Verfahren auf Eröffnung der Insolvenz
  • Rechtsbehelfe
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz
  • Die Beendigung des Insolvenzverfahrens (Einstellung / Aufhebung und deren Rechtsfolgen)
  • Die Verbraucherinsolvenz
  • Die Restschuldbefreiung
  • Die Beendigung des Insolvenzverfahrens (Einstellung und Aufhebung)
  • Das Regelinsolvenzverfahren
  • Der Insolvenzplan
  • Das Insolvenzstrafrecht und die persönliche Haftung

Wiederkehrende Fragestellung in der Gemeinde könnten sein:

  • Welche Möglichkeiten zum Ausgleich offener Forderungen gibt es?
  • Welche Gefahren bergen Ratenzahlungs- und sonstige Vereinbarungen und sonstige?
  • Wie reagiert man auf einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan des Schuldners (Stichwort: „Null-Pläne“)?
  • Was gilt es bei gerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen zu beachten?
  • Welche Wirkungen hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
  • Wie geht man mit Widersprüchen gegen Forderungen im Prüfungstermin um?
  • Welche Möglichkeiten ergeben sich aus den verschiedenen Gläubigerklassen?
  • Wann und in welchem Umfang sind Vollstreckungsmaßnahmen möglich und sinnvoll?
  • Wie vollstreckt der Kommunalabgabengläubiger öffentliche Lasten?
  • Wie ist mit Forderungen umzugehen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen?
  • Welche Pflichten hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder?
  • Wie gestaltet sich die Anfechtung im Insolvenzverfahren konkret?

Wir empfehlen dazu vertiefend unseren Tageskurs „Die Vollstreckung ins bewegliche Vermögen“ und „Die Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen“.