Personenfreizügigkeit nach dem novellierten Freizügigkeitsgesetz / EU
Viele Behörden konzentrieren sich ausschließlich auf das AufenthG und übersehen Sachverhalte, in denen die Aufenthaltserlaubnis sich nach obigem Gesetz richtet. Es existieren dabei einige Stolperfallen. Die Aufenthaltsbescheinigung ist zum Beispiel deklarativ, aber nicht konstitutiv. Damit können Ehepartner von Drittstaatsangehörigen sofort mit der Beschäftigung beginnen, wenn sie dem EU-Bürger nachziehen. Das haben viele Hauptzollämter bei Betriebsüberprüfungen regelmäßig nicht im Blick. Zudem enthält es auch Brexit-Regelungen.
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Ausländerbehörden und Behörden, die mit der Überprüfung von Betrieben beauftragt sind, bspw. Hauptzollämter. Am 24.11.2020 trat das neue Freizügigkeitsgesetz/ EU in Kraft. Zu den Neuerungen gehört die Umsetzung der Inhalte des Brexit-Vertrags für britische Staatsangehörige und die Einführung eines neuen Aufenthaltsrechts für drittstaatsangehörige nahestehende Personen von Unionsbürger:Innen. Das Seminar vermittelt dabei nicht nur die Neuerungen dieses Gesetzes, sondern vermittelt ausführlich und umfassend die Grundlagen der Freizügigkeit für Unionsbürger:Innen und deren drittstaatsangehörigen Partnern sowie Familienangehörige einschließlich des Rechts zur Beschäftigungsaufnahme.