Rechte an einem Grundstück, egal welcher Art, entstehen ausschließlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Dabei sind weitere Formalien und Verfahren zu beachten. Ein schlichter schriftlicher Vertrag kann keine Rechte begründen und ist unzureichend. Hintergrund dieser Besonderheiten des Immobiliarvertrages ist der öffentliche Glaube an das Grundbuch. Nur was für jedermann sichtbar in das Grundbuch eingetragen ist, gilt ausnahmslos.

Weitere Seminarschwerpunkte sind:

  • Grundsätze des BGB-Sachenrechts
  • Inhaltlichen und formellen Anforderungen an die Grundbucheintragungen
  • Die Pflicht des Grundstückseigentümers zur Zustimmung einer Eintragung
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer dinglichen Sicherung
  • Entschädigungsansprüche des Grundstückseigentümers und Höhe
  • Die Wirkungen einer Eintragung in das Grundbuch zu Gunsten eines Dritten
  • Die Dauer einer Eintragung in das Grundbuch – Löschungsmöglichkeiten
  • Die Pflichten und Rechte der Notare in Immobiliarsachen
  • Die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Notars
  • Übersicht über die eintragungsfähigen Rechte in das Grundbuch
  • Die Rechte des Grundstückseigentümers

Die Seminarleiterin Dr. Anja Köhler war als Notarin und Rechtsanwältin tätig und arbeitet heute als Mediatorin und Dozentin für Grundstücksrecht und Notarkunde.

Wir empfehlen dazu vertiefend unseren Tageskurs „Die Vollstreckung ins bewegliche Vermögen“ und „Grundstückseigentum, Hypothek, Grundschuld, Vormerkung und Grundbuchbereinigung“.