Verträge zu Rechten an Grundstücken unterliegen nicht der Formfreiheit, wie sie sonst im Zivilrecht üblich ist. Hier sind für die Wirksamkeit besondere Formalien zwingend einzuhalten. Auch ist für die Wirksamkeit derartiger Verträge immer die Einbeziehung eines Notars erforderlich. Es besteht insofern Notarzwang.

Grundlage für diese Besonderheiten des Immobiliarvertrages bildet das BGB mit dem Sachenrecht. Auch spielt der öffentliche Glaube an das Grundbuch eine maßgebliche Rolle.

In diesem Spezialseminar zeigen wir die erforderlichen Schritte für das wirksame Zustandekommen eines Immobiliarvertrages auf.

Weitere Seminarschwerpunkte sind:

  • Besonderheiten bzgl. der Vertragsgestaltung des Immobiliarvertrages zwischen den Beteiligten
  • Vertragspartner, Vertretungsproblematiken, Vollmachten
  • Vertragsgegenstände unter Beachtung bestehender spezieller Rechte gemäß Grundbucheintragung
  • Zug-um-Zug Abwicklung eines Vertrages
  • Besondere Genehmigungserfordernisse
  • Das Grundbuchamt und seine Aufgaben und Befugnisse
  • Die Rolle des Notars