Spätestens seit Einführung des Art. 20a GG ist das Tierschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland Staatszielbestimmung und erhält somit Verfassungsrang.

Das Seminar wendet sich zunächst an Mitarbeitende unterschiedlicher Verwaltungen, die mit dem Tierschutzrecht Berührungspunkte haben.

Inhalt des Seminars ist ferner folgender:

  • Tierschutz in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland
  • Besonderheiten der Nutztierhaltung
  • Besonderheiten der Zootierhaltung
  • Besonderheiten der Heimtierhaltung
  • Anforderungen an die Tierhaltung (Verstöße gegen § 2 TierSchG)
  • Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung
  • Die Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV)
  • Die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
  • Die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
  • Die Futtermittelverordnung (FuttMV)
  • Spezielle Tierhaltungserfordernisse:
    • Zurücklassen eines Tieres
    • Aussetzen oder Ansiedeln wildlebender Tiere
    • Abrichten eines Tieres auf Schärfe / aggressives Verhalten
    • Zwangsweise Einverleibung von Futter

Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Töten von Tieren; der Handel mit Tieren, Tierversuche sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das Seminar beinhaltet zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis. Auch aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung illustrieren den Regelungsgehalt der verschiedenen Verordnungen.