Das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Arbeitgeber als Individualarbeitsrecht. Ferner regelt das deutsche Arbeitsrecht das Rechtsverhältnis zwischen Vertretungsorganen und Koalitionen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der gesetzlichen Regelungen ist zunächst Schwerpunkt das Individualarbeitsrecht.

Schwerpunkte bilden dabei:

  • Entstehung und Inhalt eines Arbeitsvertrags
  • Die Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrags
  • Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsvertrag (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung
  • Kündigungsgründe
  • Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers bei Kündigung
  • Der Kündigungsschutz / Mitwirkung des Betriebsrats / Kündigungsgründe
  • Das Arbeitsschutzrecht (Gesundheits- und Unfallschutz; Arbeitszeitschutz, Kündigungsschutz und der Urlaubsanspruch)
  • Darstellung der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Spezielle Formen des Arbeitsverhältnisses (Das Ausbildungsverhältnis, Pflichten und Rechte des Auszubildenden / Ausbilders)
  • Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Das befristete Arbeitsverhältnis
  • Das Teilzeitarbeitsverhältnis
  • Das Leiharbeitsverhältnis

Das Seminar ist sehr praktisch aufgezogen, aktuelle Rechtsprechung findet entsprechend Eingang

Wir empfehlen zur intensiveren Bearbeitung das Seminar: „Arbeitsrecht spezial: Das Beamtenrecht“.