Baurecht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

Das Baurecht unterteilt sich in das private und das öffentliche Baurecht. Unter privatem Baurecht versteht man die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten, die mit Hilfe eines (Werk-) Vertrags, der zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen wird, zusammenkommen. Das private Baurecht befasst sich mit der rechtlichen Regelung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer.

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften des Baurechts (BauGB) und der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen und regelt umfassend das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht umfasst die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Zielsetzung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch die Bauleitplanung. Das Bauplanungsrecht schafft die Voraussetzungen für Bebauung und Nutzung einzelner Grundstücke.

Davon zu unterscheiden ist das Bauordnungsrecht der Länder, welches innerhalb der landesrechtlichen Bauordnung regelt, wie zu bauen ist.
Den Vollzug der öffentlich-rechtlichen Normen des Baurechts, die Erteilung von Baugenehmigungen sowie die Ahndung von Verstößen gegen das öffentliche Baurecht erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörden.

Das „Grundlagenseminar Baurecht“ befasst sich mit den umfassenden Fragestellungen des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie mit den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer. Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über relevante, kommunale Themen und Spezifikationen.

Das Seminar ist für Quereinsteigende, wie auch für Bestandsmitarbeitende gleichermaßen geeignet.

Das „Grundlagenseminar Baurecht“ umfasst ferner folgende Themenkomplexe:

  • Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Verfahrens- und genehmigungsfreie Baumaßnahmen (Voraussetzungen und Rechtsschutz)
  • Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von entsprechenden Bauvorhaben
  • Begriffsbestimmungen: Gebietstypen
  • Die Planungshoheit der Gemeinden und ihre Steuerungsmöglichkeit
  • Fehlerhaftigkeit innerhalb des Bebauungsplanverfahrens (gemeindlichen Einvernehmen)
  • Die Drittanfechtung des Nachbarn gegen den Bebauungsplan
  • Bauaufsichtswidriges Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände
  • Denkmalschutz im Baurecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Gebietsbedürftige Anlagen (z.B. Biogasanlagen)

Auch sind Fragestellungen wie folgend immer wieder Bestandteil dieses Seminars:

  • Wie lese ich die Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Wie lese ich den Bebauungsplan?
  • Wie entsteht ein Bebauungsplan?
  • Was ist der Gebietserhaltungsanspruch?