Das Gaststättenrecht unterliegt als überwachungsbedürftiges, besonderes Gewerbe einer besonderen Begutachtung. Das Seminar stellt Grundsätze sowie spezielle Fallstricke des Gaststättenrechts dar. Insbesondere die gewerberechtliche Erlaubnis, sowie deren Inhalt und Versagungsgründe bilden einen Schwerpunkt dieser Veranstaltung.

Ferner befasst sich dieses Seminar mit folgenden Inhalten:

  • Grundsätzliche Einteilung (Gewerbebegriff) und Prüfung
  • Besonderheiten des Gaststättenrechts
  • Inhalt und Erlöschung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis
  • Die Stellvertretungserlaubnis
  • Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis
  • Auskunft und behördliche Nachschau
  • Sperrzeit
  • Grundsätzliches und Besonderes zu Vereinen und Gesellschaften
  • Straußwirtschaft
  • Die Weiterführung des Gewerbes
  • Die Unzuverlässigkeit im Gaststättenrecht

Das Seminar ist sowohl für Quereinsteiger konzipiert als auch für langjährige Mitarbeitende. Alle komplexen Fragestellungen werden anhand aktueller Fälle und Rechtsprechungen erläutern und umfassend dargestellt.

Das Seminar ist als Folgeseminar zum Grundkurs Gewerberecht konzipiert und baut auf erworbenem Wissen als Spezialseminar auf.

Hinweis:
Das Seminar behandelt das Bundesgaststättengesetz (BGastG) und das Gaststättengesetz der Länder.