In vielen Kommunen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Doppelfunktion in ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie sind nicht nur dafür verantwortlich, gewerberechtliche Anmeldungen, Ummeldungen oder Anfragen zu bearbeiten, sondern auch für die langfristige Betreuung und Begutachtung von Betrieben. Wenn ein überwachungsbedürftiges Gewerbe im Sinne der §§ 30 ff. GewO betrieben wird, hat grundsätzlich die Behörde die Möglichkeit der behördlichen Nachschau nach § 29 GewO. Das bedeutet konkret, sie kann sich von den Gegebenheiten der gewerblichen Ausübung grundsätzlich persönlich überzeugen und Prüfungen an Ort und Stelle vornehmen.

Nun ist die Ausübung des kommunalen Ordnungsdienstes im Gewerberecht an manchen Stellen problembehaftet, insbesondere wenn Maßnahmen gegenüber dem Gewerbetreibenden nötig werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Gewerbebehörden fragen sich nach ihren Befugnissen und ihren Möglichkeiten, dem Gewerbetreibenden zu begegnen.

Auf Fragen u. A. wie, „Was kann ich tun? Welche Möglichkeiten habe ich und was ist der rechtliche Rahmen? Darf ich das Betriebsgrundstück ohne Anmeldung überhaupt betreten?“ fehlen nicht selten die passenden Antworten.

Dieses Seminar soll Ihnen als Außendienstmitarbeiterin/-mitarbeiter die rechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln, welche Möglichkeiten Sie haben, Maßnahmen gegen den Gewerbetreibenden bei erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben zu ergreifen. Das Seminar berücksichtigt landesrechtliche Besonderheiten.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Darstellung des allgemeinen Gewerberechts
  • Darstellung erlaubnispflichtiger Gewerbe (§ 30 ff GewO)
  • Das Betretungsrecht der Überwachungsbehörde
  • Die Umsetzung des Gewerbeuntersagungsverfahrens
  • Darstellung aller landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen
  • Darstellung der Zwangsmittel
  • Möglichkeiten des Außendienstes
  • Diverse Fälle

Bitte beachten Sie zunächst die Grundlagenseminare „Gewerberecht“ und „Gaststättenrecht“ und vor allem das Seminar zur „Gewerbeuntersagung“. Für vertiefende Information empfehlen wir das Seminar: „Ordnungswidrigkeiten im Gewerberecht / Gaststättenrecht“.