Der „Grundlagenkurs Gewerberecht an drei Tagen“ verschafft einerseits einen intensiven Überblick über die Grundsätze des Gewerberechts andererseits dient dieser anhand aktueller Fragestellung zur Sicherung und Festigung von Fallstricken aus dem Gewerberecht. Es handelt sich inhaltlich um das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe und das Marktgewerbe, ferner um Bestandteile des Handwerksrechts, des GüKG und das PBefG. Es beleuchtet zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Art. 12 GG sowie die grundsätzlichen Merkmale eines Gewerbes, die Freiberuflichkeit, die Scheinselbstständigkeit und die Gewerbeerlaubnis anhand aktueller Rechtsprechungen und Fälle. Ferner dienen weitere Tage dazu, das Reise- und das Marktgewerbe zu beleuchten. Je nach Fragestellungen und Aufgabengebieten werden wir Fragen zu allen Themenbereichen beantworten und vieles kennenlernen.

Weitere Seminarschwerpunkte sind:

  • Die Abgrenzung des Gewerbes zur Freiberuflichkeit und deren Zuständigkeiten (vgl. § 18 Abs. 1 EstG) und die grundsätzliche Anzeigenpflicht des Gewerbes.
  • Die Gewerbeuntersagung und die Unzuverlässigkeitstatbestände
  • Die Voraussetzungen des erlaubnisfreien / erlaubnispflichtigen Gewerbes.
  • Die Rechte und Pflichten des Gewerbetreibenden aus Sicht der Behörde.
  • Die Rechte und Pflichten des Gewerbetreibenden und der Gewerbebehörde.
  • Das Gaststättengesetz (GastG) und seine Besonderheiten
  • Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in der Bundesrepublik
  • Die Rechtsstellung der Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern und entsprechende Kammerzuständigkeiten.
  • Die notwendige Erlaubniserteilung und die Erlaubnisversagung.
  • Die Erlaubnisentziehung
  • Die Gewerbeuntersagung

Ferner wird auf das Gaststättenrecht (GastG) und auf die entsprechenden Grundsätze dieses Rechtsgebiets eingegangen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Handwerksordnung (HwO), ferner die Handwerksrolle A und B, das handwerksähnliche Gewerbe und das GüKG.

Dieser kompakte Kurs richtet sich an Quereinsteigende und Bestandsmitarbeiter gleichermaßen. Ferner soll dieser dazu einladen, in Diskussion zu treten.