Ordnungswidrigkeiten im Gewerberecht
Wird ein Gewerbetreibender unzuverlässig, so folgt in der Regel die Schließung seines Gewerbes. Jedoch kann dieser gravierende Eingriff in die Berufsfreiheit auch unverhältnismäßig sein. Die Gewerbeuntersagung muss immer hinreichend verhältnismäßig sein. In einigen Fällen verkennt die Gewerbebehörde, dass das Gewerberecht in den §§ 144 bis 147c GewO einen umfassenden Bußgeldkatalog für den Gewerbetreibenden bereithält, der den Gewerbetreibenden möglicherweise in seinem Verhalten korrigieren kann.
Welche Ordnungswidrigkeitsvorschriften des Gewerberechts wie umgesetzt werden, erläutert dieses Seminar.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Gewerbebehörden verkennen nicht selten, dass durch das Bußgeldrecht im Gewerberecht durch Engagement des Gewerbeamtes hohe Geldsummen eingenommen werden können.
Ferner geht es im Seminar zunächst um folgendes:
- Darstellung des Bußgeldverfahrens im Gewerberecht
- Fallbezogene Darstellung jedes gewerberechtlichen Bußgeldtatbestand samt Fallstricke
- Schaffung eines Bußgeldbescheids
- Darstellung der Ordnungswidrigkeitstatbestände über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe
- Ordnungswidrigkeiten im Reisegewerbe
- Verletzung sonstiger Vorschriften
- Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
- Strafvorschriften im Gewerberecht
Ziel dieses Seminar soll sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid rechtssicher erstellen können und ein abschließendes Wissen über gewerberechtliche Besonderheiten im Bußgeldverfahren erlangen.