Als Güterkraftverkehr gelten die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Das Güterverkehrsgesetz unterscheidet zwischen Werkverkehr und gewerblicher Güterkraftverkehr.
Die Erlaubnisse der GüKG sind gewerberechtliche Qualifikationen. Das Seminar klärt über den besonderen Umgang des GüKG innerhalb der gewerberechtlichen Besonderheiten auf und untermal diese mit diversen Fallbeispielen und Fallstricken.

Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende mit entsprechenden Erfahrungen sowie Quereinsteigende in den Verwaltungen.