Dieses Seminar umfasst zunächst im ersten Schritt das Sonderprivatrecht der Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Es werden Grundbegriffe geklärt, wie beispielsweise die Kaufmannseigenschaft, der Begriff des Gewerbes, das Handelsregister, der Handelsvertreter, der Vertragshändler sowie das Kontokorrekt, die Prokura sowie diverser Vertragsarten.

Ferner sind Inhalt des Gesellschaftsrechts folgende Schwerpunkte:

  • Die BGB-Gesellschaft (GbR gemäß § 705 BGB)
  • Der Gesellschaftsvertrag
  • Die Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, etc.)
  • Kapitalgesellschaften (AG, SE, GmbH) sowie Unterscheidungen
  • Genossenschaften (e.G., SCE)

Das Seminar ist aus verwaltungsrelevanter Sicht aufgezogen und behandelt ebenfalls die einzelnen Haftungstatbestände der einzelnen Personen-, wie auch Kapitalgesellschaften, ihre Besonderheiten im Umgang, wie beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung.

Ferner soll das Seminar Irritationen mit handelnden Gesellschaftern abbauen.