Der kommunale Beigeordnete (Land NRW)
Kommunale Beigeordnete sind nach den jeweiligen Gemeindeordnungen den Bürgermeistern zugeordnet. Nach § 70 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bilden die hauptamtlich bestellten Beigeordneten zusammen mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer den Verwaltungsvorstand, dessen Vorsitz der Bürgermeister innehat. Die Beigeordneten sind Wahlbeamte und werden vom Rat der Stadt für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Schwerpunkte des Seminars:
- Beamtenrechtliche Rechtsstellung nach Beamtenrecht (§ 119 LBG NRW)
- Bedeutung der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinde
- Voraussetzungen für das Amt, die Wahl und Abberufung nach der Gemeindeordnung (§§ 68–73 Gemeindeordnung)
- Aufgaben und Abgrenzungen
- Besondere Kompetenzen des Beigeordneten
- Kommunalrechtliche Stellung gegenüber dem Rat und dem Bürgermeister