Als juristische Personen sind die Kommunen deliktsfähig, ein Handeln ihrer Organe kann sie schadensersatzpflichtig machen. Neben Verkehrssicherungspflichten sind zahlreiche Aufgaben der öffentlichen Hand mit Haftungsrisiken verbunden. Anhand von grundlegenden und aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung vermitteln wir einen Überblick über die Haftungsrisiken bei typischen kommunaler Aufgaben.

Exemplarische Schwerpunkte:

  • Haftung im Zusammenhang mit öffentlichem Baurecht (z.B. im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, Bauleitplanung)
  • Haftung für wasserbedingte Schäden (etwa durch Hochwasser, Abwasser)
  • Haftung im Zusammenhang mit der Versorgung mit Wasser und Energie, Müllabfuhr und Abfallbeseitigung
  • Haftung für Verstöße aus Vergaberecht
  • Haftung für urheberrechtliche Verstöße
  • Haftung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. für fehlerhafte Auskünfte)

Da dieses Rechtsgebiet ausgesprochen vielschichtig ist, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich eingeladen, im Vorfeld des Seminars eigene Interessensschwerpunkte zu nennen, damit auf diese gezielt eingegangen werden kann.

Beachten Sie unser gesondertes Seminar „Kommunales Haftungsrecht II: Die Verkehrssicherungspflichten“.