In unseren allgemeinen Seminaren zum Bundesmeldegesetz haben wir eine gewisse Unsicherheit, wenn es um Auskunftssperren wegen Gefährdung nach § 51 BMG geht, erkannt. Aber auch die anderen Auskunfts- und Übermittlungssperren bedürfen einer näheren Betrachtung: Anhand zahlreicher Fallbeispiele vermittelt das Seminar die nötige Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Sperren.

Schwerpunkte sind dabei:

  • Systematik der verschiedenen Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Die jeweiligen Wirkungen der Sperren
  • Auskunftssperre wegen Gefährdung nach § 50 BMG
  • Veranlassung und Voraussetzungen einer Sperre, Vorgehensweise bei der Eintragung, Verfahren bei Anfragen, in der Praxis häufige Konstellationen
  • Sperren aufgrund eines Widerspruchs
  • Sperren von Amts wegen (Adoptionsgeheimnis, Transsexuelle) nach § 51 Abs. 5 BMG
  • richtiger Umgang mit den (vielfach kritisierten) bedingten Sperrvermerken

Das Seminar findet in der Regel am Folgetag zum Seminar „Das Bundesmeldegesetz in der Praxis seit dem 1. November 2015“ am selben Ort statt.

Beide Seminare können zusammen, aber auch unabhängig voneinander gebucht werden.