Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder eröffnen jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auch weitere Gesetze gewähren Rechte auf Informationszugang, so die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG oder der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO. Das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz haben das Ziel, bereichsspezifisch den freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Für die Presse liegt ein zusätzliches Instrument in den Auskunftsansprüchen der Landespressegesetze.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Anwendbarkeit der jeweiligen Gesetze (mit Abgrenzungen und Konkurrenzen)
  • Akteneinsicht nach § 29 VwVfG
  • der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO
  • Umweltinformationsgesetz
  • Verbraucherinformationsgesetz
  • Beteiligung Dritter (deren personenbezogene Daten betroffen sind) nach Informationsfreiheitsgesetz
  • Entscheidung über die Auskunftserteilung nach Informationsfreiheitsgesetz
  • die Behörde im Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Bescheide der Behörde mit Formulierungsbeispielen
  • Fallbeispiele