In den einzelnen Bundesländern erfährt das Gaststättenrecht unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland gilt das jeweilige Landesrecht. In den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesgaststättengesetz (BGastG).

Jedes Landesrecht und das Bundesgaststättengesetz sehen eigenständige Ordnungswidrigkeitstatbestände vor. In vielen Fällen verkennen die Gewerbebehörden, dass es diese Möglichkeiten überhaupt gibt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Gewerbebehörden verkennen zudem nicht selten, dass durch das Bußgeldrecht im Gewerberecht durch Engagement des Gewerbeamtes hohe Geldsummen verbucht werden können.

Das Seminar klärt über alle wesentlichen Dinge des Bußgeldverfahrens im Gaststättenrecht nach Bundesnorm oder nach entsprechender Landesgaststättengesetz auf. Ziel dieses Seminar soll sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid rechtssicher erstellen können und ein abschließendes Wissen über gewerberechtliche und gaststättenrechtliche Besonderheiten im Bußgeldverfahren erlangen.