In vielen Meldebehörden werden Ordnungswidrigkeiten eher stiefmütterlich behandelt. Oft wird generell davon abgesehen, Verwarn- bzw. Bußgelder zu verhängen, sei es aus Unsicherheit, Unwissenheit oder Zeitmangel. Mitunter wird es durch die Verwaltungsspitze auch nicht gern gesehen, wenn Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Hierbei wird jedoch verkannt, dass Ordnungswidrigkeiten nicht zum Selbstzweck geahndet werden, sondern dass dadurch die Bürgerinnen und Bürger (auch) zum Einhalten der Regeln angehalten werden sollen. Das Seminar befasst sich einerseits allgemein mit dem Thema Ordnungswidrigkeiten, andererseits werden die Bußgeld-Tatbestände aus dem Bundesmelde, dem Pass- und dem Personalausweisgesetz näher beleuchtet.

Folgende Schwerpunkte werden behandelt:

  • Notwendigkeit von Ordnungswidrigkeiten
  • Abgrenzung zur Verwaltungsvollstreckung/Zwangsmitteln
  • Überblick über das Recht der Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeiten als „kann“-Regelungen (Opportunitätsprinzip)
  • Vorsatz und Fahrlässigkeit
  • Verwarngeld und Bußgeld
  • Höhe des Verwarngeldes/der Geldbuße
  • Anforderungen an einen Bußgeldbescheid
  • Ordnungswidrigkeiten aus dem Melderecht
  • Ordnungswidrigkeiten aus dem Personalausweisgesetz
  • Ordnungswidrigkeiten aus dem Passgesetz

Das Seminar wendet sich nicht nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörden, sondern auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstellen bzw. allgemeinen Ordnungsbehörden, wenn Ordnungswidrigkeiten aus dem Pass-, Personalausweis- und Melderecht dort verfolgt werden.