Die vorläufige Bewilligung nach § 41 a SGB II ist insbesondere bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter immer wieder ein problematisches Verfahren.

Dies liegt einerseits an der Komplexität der Norm und andererseits an der rechtlichen Umsetzung derer. Aufgrund der Problematik §41a SGB II ist es zunächst geboten, Bestandteile der Norm sowie Sinn und Zweck der vorläufigen Bewilligung zu erörtern.

Weitere Schwerpunkte dieses Seminars sind:

  • Adressat, Form, Inhalt, Begründung des § 41a SGB II
  • Leistungsvoraussetzungen und Bindungswirkung
  • Mitwirkungspflichten
  • Die abschließende Festsetzung
  • Die Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen
  • Der Rechtsschutz gegen vorläufige Bewilligungen und die endgültige Festsetzung

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