Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer. Erhoben wir diese durch die zuständige Gemeinde. Besteuerungsgegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung entsprechend der Kompetenzgrundlage des Art. 105 Abs. 2a GG. Die entsprechende Gesetzeskompetenz wurde den Gemeinden übertragen. Diese haben eine Zweitwohnungssteuersatzung. Die Gemeinde besteuert die Zweitwohnung besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Entscheidend ist dazu die Definition der Wohnung nach einer bestimmten Bemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage ist maßgeblich für den Steuerbescheid. Fraglich ist nicht selten, wie die Gemeinde überhaupt vom Innehaben der Zweitwohnung erfährt. Eine Schnittstellenproblematik entsteht häufig.

Das Seminar richtet sich an Behörden, die mit der Zweitwohnungssteuer und Beherbergungssteuer zu tun haben und klärt umfassend auf.