Nicht selten werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland mit Urkunden aus dem (europäischen) Ausland konfrontiert. Im Ehevertragsrecht und insbesondere, wenn ausländische Vollmachten vorliegen sowie bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen im Aus- und Inland sowie bei der Anerkennung ausländischer Urkunden treten häufig Problematiken auf. Insbesondere bei sonstigen Übertragungsverträgen von Grundstücken (auch bei Einbringung des Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft) erscheint die Anerkennung problematisch.

Der internationale Urkundenverkehr wird umfasst in diesem Seminar dargestellt und beleuchtet. Die Verfahren, ob es sich bei der öffentlichen Urkunde um eine echte Urkunde handelt richtet sich u.a. nach der „Haager Apostille“. Diese findet ebenfalls Erwähnung.

Die Legalisation deutscher, öffentlicher Urkunden durch ausländische Botschaften sowie der Ausschluss durch völkerrechtliche Vereinbarungen (Verordnung EU 2016/1191) und die Haager Apostille werden umfassend beleuchtet.

Ebenfalls werden Internationale Urkunden nach CIEC Übereinkommen, das Legalisationsverfahren (Vorbeglaubigung durch Ausgangsstaat) sowie bilaterale, völkerrechtliche Verträge hinsichtlich der Befreiung der Förmlichkeit beleuchtet.