Namensrecht und Namensänderung aus Sicht der Behörde
Nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz) darf ein Vor- oder Familienname geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Vor- und Familienname stehen nicht zur freien Disposition des Namensträgers. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden an eine Namensänderung gelegt. Wir verschaffen einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens aus Sicht der Behörde sowie die rechtlichen Voraussetzungen (anhand des Gesetzes, der Verwaltungsvorschriften und der Rechtsprechung) für die in der in der Praxis relevanten Konstellationen.
Schwerpunkte sind:
- Änderung des Familienstands oder der sorgerechtlichen Konstellation
- Vornamensänderungen
- Nachnamensänderungen
- Transsexuelle
- Anpassung ausländischer Namen
- Künstlernamen