Das Seminar zum Thema "Betriebskostenrecht im Miet- und Gewerbemietrecht" geht es um Betriebskosten, die neben der Kaltmiete anfallen können. Diese Kosten umfassen verschiedene Ausgaben, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietobjekts entstehen. Beispiele hierfür sind die Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, Heizung, Warmwasser, Winterdienst, Hausreinigung, Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen, Schornsteinfegerkosten, Gartenpflege, Fahrstuhlkosten und Straßenreinigung. Ebenso die Müllkosten (Müllabfuhr), Schädlingsbekämpfung, Gemeinschaftsantenne und Kabelanschlusskosten.

Nicht alle Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden, sondern nur solche, die im Mietvertrag vereinbart und gesetzlich erlaubt sind. Die genaue Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten ist in der Betriebskostenverordnung geregelt. Mieter haben außerdem das Recht, die Betriebskostenabrechnungen einzusehen und auf Plausibilität zu überprüfen.

Im Wesentlichen geht es im Seminar um folgende Inhalte:

  • Einführung in betriebliche Kosten: Definition und Kategorien
  • Gesetzliche Grundlagen: Betriebskostenverordnung im Mietrecht
  • Unterschiede zwischen Wohnraum- und Gewerbemietverhältnissen in Bezug auf Betriebskosten
  • Umlagefähige Betriebskosten: Was kann auf den (gewerblichen) Mieter umgelegt werden?
  • Nicht umlagefähige Kosten: Klarheit über nicht umlagefähige Betriebskosten
  • Abrechnungszeitraum und Fristen: Gesetzliche Vorgaben und praktische Umsetzung
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
  • Rechtsstreitigkeiten und aktuelle Rechtsprechung
  • Vermieter und (gewerblichen) Mieter im Spannungsverhältnis bezüglich der Betriebskosten