Als Jobcenter sind Sie auch zuständige Widerspruchsbehörde. Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Was wird aus Verwaltungsakten, die wirksam und sogar bestandskräftig geworden sind? Wie lassen sich diese (eventuell auch zu Ungunsten des Kunden) verändern? Welche Form- und Verfahrensfragen sind dabei zu beachten? Der Bürger genießt Vertrauensschutz. Was bedeutet das für Aufhebungs- und Erstattungsbescheide? Macht hier eine falsche Rechtsgrundlage den Bescheid rechtswidrig? Anhand von praxisrelevanten Problembereichen wie Sanktionen, Kosten der Unterkunft oder der Anrechnung von Einkommen vermitteln wir Ihnen, wie Sie rund um die Anwendung des SGB II Fehler vermeiden und die einschlägigen Regelungen rechtssicher anwenden.

Weitere Seminarschwerpunkte sind:

  • Widerspruchsverfahren in seinem Verlauf – Verfahren und Formerfordernisse
  • Verhältnis Widerspruch zu außerordentlichen Rechtsbehelfen
  • Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) von Bescheiden
  • Folgen der Fehlerhaftigkeit eines Bescheides – von der Nichtigkeit über die Rechtswidrigkeit bis hin zur Heilbarkeit und Möglichkeit der Umdeutung
  • Mitwirkungspflichten des Bürgers und ihre Durchsetzbarkeit
  • Handlungsgrenzen der Verwaltung