Der „Grundlagenkurs: Schulrecht“ beschäftigt sich mit den Grundlagen des allgemeinen Schulrechts der Länder insbesondere mit praktisch relevanten schulrechtlichen Themen, deren behördlicher Anwendungsbereich stetig wächst.

Nicht nur Eltern, sondern auch Pädagoginnen und Pädagogen und Verwaltungsmitarbeiter(innen) legen großen Wert darauf, ihr bisheriges Wissen über das aktuelle Schulrecht stetig zu erweitern und offene Fragestellungen hinreichend geklärt zu bekommen.

Das Seminar gliedert sich in folgende Themenbereiche auf:

  • Die Notenvergabe: Probleme rund um die Bildung mündlicher Noten
  • Probleme rund um die Bildung schriftlicher Noten
  • die Notengewichtung
  • die Notenbildung
  • Transparenz der Noten und Fragen zu Hausaufgaben
  • Pädagogische Arbeit der Schule (erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen): Sachverhaltsaufklärung (Anhörung im Sinne des § 28 VwVfG und weitere Ermittlungen)
  • Umgang mit schwierigen Konstellationen (außerschulische Sachverhalte, Kollektivsachverhalte, Fälle beteiligter Mitschüler, Automatismen) und Auswahl der richtigen Ordnungsmaßnahme (inhaltliche Anforderungen und Verhältnismäßigkeit).
  • Einschulung / Zurückstellung von der Schule/ vorzeitige Einschulung
  • Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen (Legasthenie, Dyskalkulie) und Nachteilsausgleiche
  • Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern (ADHS, Autismus): Sanktionen und Nachteilsausgleiche
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion
  • Aufsichtspflicht (kontinuierliche, präventive und aktive Aufsicht sowie praktisch relevante Sonderkonstellationen) und Haftung
  • Mobbing in der Schule
  • Ausgewählte Fragestellungen zur Schulorganisation und Unterricht und weitere Themen mit rechtlichen Inhalten