Die Eingliederungshilfe nach § 35 ff. SGB VIII gehört zu den schwierigsten und auch zu den umstrittensten Fragen des Jugendhilferechts. Unter den Begriff Eingliederungshilfe fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen, die einem Kind oder Jugendlichen zuträglich werden können.

Das Seminar befasst sich mit der Darstellung unterschiedlicher Fallkonstellationen zu § 35 ff. SGB VIII.

Ferner werden folgende Thematiken abgehandelt:

  • Anspruchsvoraussetzungen bei seelischer Behinderung und anderen Teilhabebeeinträchtigungen
  • Anforderungen an Gutachten zu seelischen Störungen (ICD 10)
  • Internatsunterbringung
  • Schulbegleitung
  • Wunsch, Wahlrecht und (unzulässige) Selbstbeschaffung
  • Klageart und Entscheidungszeitpunkte bei dauerhaften Leistungen
  • Umfang und Auswirkung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze (Unmöglichkeit der Gewährleistung, § 24 SGB VIII)
  • Förderung von Kindertagesstätten

Ferner eignet sich dieses Seminar für alle Teilnehmenden, die im Kinder- und Jugendhilferecht mit der Eingliederungshilfe nach § 35 ff. SGB VIII tangiert sind.