Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2020 neu geregelt.

Es ist nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im SGB XII sondern neuer Bestandteil des SGB IX.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.

Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigenentlastungsgesetz.

Menschen mit Behinderung brauchen häufig Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen.

Unser Seminar richtet sich an Mitarbeitende, die Leistungen der Eingliederungshilfe in jeder Form prüfen und gewähren müssen.

Schwerpunkte des Seminars sind ferner:

  • Allgemeine Grundzüge der neuen Rechtsprechung zur Eingliederungshilfe
  • Zuständigkeitsfragen der sieben Reha-Träger
  • Leistungsorganisationsrechte insbesondere die Leistungszuständigkeit, Splitting und das Teilhabeplanverfahren
  • Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren
  • Leistungsberechtigter Personenkreis und allgemeine Leistungen
  • Schnittstellen zu existenzsichernden Leistungen
  • Schnittstellen zur Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege
  • Leistungszuständigkeit nach § 14 und entsprechende Erstattungen
  • Problematische Schnittstellen hinsichtlich der entsprechenden Reha-Träger
  • Umfang der Beratungspflicht, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeit
  • Aktuelle Rechtsprechung