• Kommunen und Kommunale Unternehmen als Unternehmer i.S.d. UStG, insbesondere § 2b UStG
  • innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Haftung für unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis
  • Steuerbefreiungen und Steueroption
  • Vorsteuerabzug
  • Umgang mit der vorübergehenden Absenkung der Umsatzsteuersätze
  • Besteuerungsverfahren

Unterlagen juristische Personen des öffentlichen Rechts bislang in nur wenigen Fällen der Umsatzbesteuerung, wurde mit Geltung des neuen § 2b UStG seit dem 01.01.2017 die Umsatzsteuerpflicht der Kommunen und kommunalen Unternehmen deutlich erweitert. Nach weiterem Aufschub durch das Corona-Steuerhilfegesetz, sind die Neuregelungen nun spätestens ab dem 01.01.2023 zwingend anzuwenden. Das Seminar soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Sicherheit bei der Feststellung der Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen kommunaler Unternehmungen geben. Darüber hinaus beschäftigt sich das Seminar mit Möglichkeiten steuervermeidender und steuerbegünstigender Gestaltungen, weist auf mögliche steuerliche Haftungen hin, zeigt auf, wie mit der vorübergehenden Absenkung der Umsatzsteuersätze umzugehen ist und schult die Teilnehmer*innen im Umgang mit Auslandssachverhalten.
Unter anderem anhand des Umsatzsteuergesetzes und der bislang zu § 2b USTG ergangenen BMF-Schreiben werden Strukturen unterrichtet, die als Lösungsschemata in der Praxis einen sicheren Umgang mit umsatzsteuerlichen Sachverhalten ermöglichen.