Im Zuge von Verlegungen oder Instandsetzungen von Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen oder aus anderen Gründen, müssen entsprechende Verkehrsflächen aufgebrochen werden. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind dementsprechend alle Verfüllungen in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Unabhängig der rechtlichen Grundlagen, sind hierbei die einschlägigen, technischen Richtlinien hinreichend zu beachten. Der juristische Teil findet im Partnerseminar: „Wiederherstellen von Verkehrsflächen aus juristischer Sicht“ statt.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Allgemeine, technische Bedingungen (z.B. Sicherung des städtischen Eigentums und Erhaltung des Stadtgrüns)
  • Wiederherstellung der Straßenoberfläche (Problematisch bei Vorschäden)
  • Aufgrabungen in den Wintermonaten
  • Technische Voraussetzungen für den Aufbruch