Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge hat dem Transparenzgebot folgend in einem öffentlichen Verfahren gemäß der VOB/B zu erfolgen. Die Neuregelungen im Jahre 2016 bringen einige wesentliche Änderungen hervor, die sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Bauunternehmen von Interesse sind. So hat die öffentliche Hand künftig die Wahl zwischen offenem und nicht-offenem Verfahren nach vorausgegangenem Teilnahmewettbewerb.

Die Bieter können sich bis zur Angebotsabgabe für eine Rüge bei erkennbaren Mängeln Zeit lassen.

Auch können künftig vergabefremde Zuschlagskriterien wie Umweltkriterien und Sozialaspekte zum bisherigen Preis-Leistungs-Kriterium herangezogen werden.

Eine Ausschreibung kann künftig unterbleiben, wenn ein Auftrag zwischen Mutter- und Tochterunternehmen vergeben werden soll und das Tochterunternehmen 80% der Aufgaben vom Mutterunternehmen übertragen bekommt.

Treten während der Vertragslaufzeit wesentliche Änderungen im Vergabeauftrag ein, so hat der Auftraggeber eine neuerliche Ausschreibung vorzunehmen, um weiteren Interessenten die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen.

Weitere Seminarschwerpunkte sind:

  • Abgrenzungen zwischen öffentlichem, nicht-öffentlichem Verfahren und der freihändigen Vergabe
  • die Beachtung der Geheimhaltung der Bieterunterlagen
  • die Rechte und Pflichten der Bieter
  • die Rechte und Pflichten der Auftraggeber
  • Fragen der Haftung zwischen Auftraggeber und Bieter
  • Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung für die Auftraggeber