Im Zuge von Verlegungen oder Instandsetzungen von Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen oder aus anderen Gründen, müssen entsprechende Verkehrsflächen aufgebrochen werden. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind dementsprechend alle Verfüllungen in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Unabhängig der rechtlichen Grundlagen, sind hierbei die einschlägigen, technischen Richtlinien hinreichend zu beachten. Der technische Teil findet im Partnerseminar: „Wiederherstellen von Verkehrsflächen aus technischer Sicht“ statt.

Schwerpunkte des Seminars sind ferner:

  • Genehmigung der beauftragten Ausgrabungsarbeiten
  • Umgang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften / Gefahrenzeichen
  • Verkehrsrechtliche Anordnungen
  • Voraussetzungen des Beginns und der Abwicklung der Arbeiten
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Sorgfaltspflichten der bauausführenden Firmen
  • Informationspflichten der Anwohner
  • Besonderheiten bei unvorhergesehenen Aufbruchsarbeiten
  • Kostentragungspflichten
  • Aufbruchssperre und Bodendenkmäler
  • Behördlicher Umgang mit verkehrsrechtlichen Anordnungen