Der Zugriff auf körperliche Vermögensgegenstände durch den Gerichtsvollzieher verläuft häufig ergebnislos. Er verbleibt dann in der Regel nur die Lohnpfändung, wobei sich das eigene Tätigwerden i.d.R. auf den Antrag auf Erlass eines Pfändung- und Überweisungsbeschlusses beschränkt. Die Erwartungshaltung ist im Anschluss, dass der Arbeitgeber eventuelle Auszahlungen wohl korrekt vornehmen wird. Verkannt wird hierbei, dass sich eine "kritische Hinterfragung" der durch den Arbeitgeber überwiesenen Beträge durchaus lohnt: Sei es, weil der Schuldner und sein Arbeitgeber manipulativ "zusammenwirken", sei es, dass der (überforderte?) Arbeitgeber rechtlich fehlerhafte Berechnungen vornimmt. Den Teilnehmern des Seminars soll deshalb ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, die Lohnpfändung aktiver und damit effektiver betreiben zu können. Darüber hinaus vermittelt das Seminar Grundkenntnisse, um Begehrlichkeiten des Schuldners, mit denen „Abgriffe“ für den Gläubiger erschwert werden sollen, erfolgreich abzuwehren.

Schwerpunkte sind:

  • Verfahrensprinzipien und -vorschriften des (zivilen) Zwangsvollstreckungsrechts
  • „Mehrwert“ der Forderungspfändung
  • Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen: "Berechnungsschema" des Arbeitgebers
  • Nachprüfung der Arbeitgeberauszahlungen durch den Gläubiger, Erhalt und Auswertung der Lohnbescheinigungen
  • Konkurrenz von mehreren Pfändungen, insbes. unter Beteiligung von Unterhaltsgläubigern
  • Versteckte "Schätze" aus Sicht des Gläubigers (Coronaprämien, Inflationsprämien u.a.)
  • Kontenpfändungsschutz
  • Ausgewählte Problemfälle