Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen.

Die Verpflichtung zu einer Schutzimpfung bei Betreten von bestimmten Einrichtungen, die mit Kontakt vieler Menschen einhergehen, dient daher nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch dem Schutze sämtlicher Personen, die man in Einrichtungen antreffen kann. Entsprechende Sachverhalte erfreuen sich nach den Kontroversen zur Coronaschutzimpfung einer besonderen Brisanz und sind regelmäßig von Seiten vieler Bürger emotional aufgeladen und münden nicht selten in rechtlichen Auseinandersetzungen. Daher ist die Erlangung einer gewissen Rechtssicherheit im Umgang damit besonders wichtig.

Problematisch ist hierbei regelmäßig, wie man mit schulpflichtigen Kindern umgeht, deren Eltern die Masern-Impfung verweigern; für Behörden und zuständige Stellen stellt sich daher häufig die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Gewährleistung bzw. Durchsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestehen und wie entsprechende Verstöße ggf. sanktioniert werden können und welche Möglichkeiten generell bestehen.

Das Seminar setzt sich vor allem mit den Möglichkeiten des Verwaltungszwangs auf der einen Seite (nach Verwaltungsvollstreckungsrechten der Länder) sowie mit der Bußgeldahndung auf der anderen Seite bei Nichteinhaltung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht auseinander. Das behördliche Vorgehen bei Nichtvorhandensein der Schutzimpfung steht hierbei klar im Vordergrund. Zur Frage, welche Möglichkeiten die Behörde hat, gibt dieses Seminar einen dezidierten Leitfaden.

Hinweis: Dieses Seminar bezieht keine Partei, sondern informiert neutral.